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Gesetzliche Anleinpflicht während der Brut – und Setzzeit

Noch bis zum 15. Juli gehören Hunde an die Leine

Seit dem 1. April und noch bis zum 15. Juli gilt in Niedersachsen die Brut- und Setzzeit. Das bedeutet: Hundehalter sind verpflichtet, ihren Vierbeiner im Wald sowie in der freien Landschaft anzuziehen. Doch viele Hundehalter sind unsicher und fragen sich, was unter „freier Landschaft“ genau zu verstehen ist. Hier gibt es wichtige Informationen darüber, was das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung für die allgemeine Brut- und Setzzeit festgelegt hat: 

Was zählt laut Gesetz zum Wald?

Jede mit Waldbäumen besiedelte Grundfläche, die aufgrund ihrer Größe und Baumdichte einen Naturhaushalt mit eigenem Binnenklima aufweist, zählt als Wald. Zum Wald gehören auch kahl geschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Schneisen, Waldeinteiltungs- und Sicherheitsstreifen, mit dem Wald  zusammenhängende sowie dem Wald dienende Wildäsungsflächen und Wildäcker sowie Holzagerplätze. Zusätzlich zählen mit dem Wald verbundene Flächen wie Parkplätze, Spielareale und Liegewiesen, Moore, Heide und Gewässer dazu.

Was gehört zur „freien Landschaft“?

Zu den übrigen freien Landschaften zählen all diejenigen Flächen, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Welches Tier bekommt wo Nachwuchs?

Bodenbrüter wie Fasane, Enten oder Rehhühner bauen ihre Nistplätze in Bereiche, die nicht von oben eingesehen werden können. Hasen setzen ihren Nachwuchs in die Sasse, einer Kuhle im Feld, oder ins Gras ab. Das kann durchaus auch mal einen Meter neben dem alltäglichen Fußweg am Wegesrand sein. Rehwild legt sein Kitz im Gras ab. Selbst wenn Kitze, Hasen oder Kücken anfangs noch keinen Wildgeruch besitzen, sind sie in höchster Gefahr, wenn sich ein Hund in ihrer Nähe aufhält, weil das Muttertier sich dem Baby nicht mehr annehmen könnte.

Darum kann ein stöbernder Hund eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere sein:Jede empfindliche Störung kann dazu führen, dass wild lebende Tiere die Versorgung ihres Nachwuchs einstellen. Für die Kleinen würde es den sicheren Tod bedeuten.

Woher sich Mensch und Tier in Acht nehmen sollten?

Wenn ein Hund umangeleint durch Wälder, Rapsfelder oder alles andere mit hohem Bewuchs stöbert, könnten Wildschweine auftauchen. Die bewachen ihren Nachwuchs äußerst aggressiv. Ein frei laufender Hund ( und übrigens auch ein Mensch) befindet sich in höchster Gefahr, wenn er sich diesen Tier nähert. Also: aufpassen und Hunde im Wald nicht frei laufen lassen. 

Darf mein Hund einen an einer beispielsweise 20 Meter langen Schleppleine laufen? 

Nein! Die Leine darf nicht länger als acht Meter sein.

Bitter: Trotz permanenter Aufklärung lässt sich leider immer wieder beobachten, dass sich zu viele Hundehalter nicht an die Bestimmungen und somit auch nicht an den Tierschutz halten – teils aus Unkenntnis, teils aus Sorglosigkeit.

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